III.

Lassen sich Regelungen aus dem Ausland übernehmen?

Insbesondere im angelsächsisch geprägten Ausland sind Green Leases schon heute in mehr oder weniger ausgeprägter Form gebräuchlich. Auf den ersten Blick erschiene es daher naheliegend, Struktur und Inhalt der im Ausland bewährten Green Leases auf den deutschen Markt zu übertragen. Beim zweiten Blick offenbart sich aber rasch, dass die Sache so einfach nicht ist. Dies liegt neben rechtlichen Restriktionen – das deutsche Mietrecht bietet auch im gewerblichen Bereich nur stark eingeschränkte Gestaltungsfreiheit – in erster Linie daran, dass Regelungen marktüblich oder sogar zwingend vorgeschrieben sind. So ist in Deutschland eine in hohem Maße verbrauchs­abhängige Umlage von Betriebskosten, die im Ausland als „grüne Errungenschaft“ gefeiert wird, marktüblich und teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben.